Relaunch...

Es kommen nun immer mehr Anfragen, den Wandelplatz wieder zu öffnen. Während wir uns wirklich freuen, offensichtlich ein wichtiger Teil Ihrer beruflichen Struktur geworden zu sein, müssen wir auch an die Risiken für Sie, Ihre Klienten und uns denken. 

Mit den folgenden Regeln, die bis auf weiteres gelten, hoffen wir, es allen möglichst Recht zu machen!

Einschränkungen:

Als Angehörige einer Risikogruppe werden wir den Wandelplatz selbst nicht betreten. Das bedeutet für Sie, dass die Räume nicht wie üblich gepflegt werden. Daraus folgt, wenn Sie die Räume nutzen, müssen Sie sie so verlassen wie Sie sie vorgefunden haben. 

Einige Beispiele: Sie oder Ihr Klient betreten die Räume mit schmutzigen Schuhen, dann putzen Sie danach den Boden. Sie oder Ihr Klient hinterlassen schwarze Striemen durch die Schuhsohlen, dann putzen Sie hinterher den Boden. Sie verändern etwas in den Räumen, dann stellen Sie es später wieder alles so hin, wie Sie es vorgefunden haben. Vor allem die Sanitärräume müssen Sie beim Verlassen der Räume überprüfen.

Diese Dinge stehen allerdings auch so seit 2013 in unseren AGB.

Zusätzliche Verpflichtung bedingt durch Corona:

  • Machen Sie nur Termine mit gesunden Menschen aus. Das bedeutet, Sie fragen vorher ab, ob Kontakt zu infizierten Personen bestand oder ob der Klient Fieber hat.
  • Maximal 3 Personen in einem Einzelraum.
  • Sie und Ihr Klient treffen geeignete Vorkehrungen
    • Maske
    • Handschuhe
    • Sicherheitsabstand
  • Wenn Sie oder Ihr Klient die Sanitäranlagen nutzt, werden diese von Ihnen anschließend desinfiziert.
  • Müll nehmen Sie mit nachhause.
  • Benutztes Geschirr reinigen Sie von Hand und räumen es wieder weg.

 

Wir bitten Sie darum, dass Sie in Ihrem eigenen Interesse nur Termine vereinbaren, wenn Sie sich in der Lage sehen sich an diese Regeln zu halten. Sollten Sie kommen und feststellen, dass die Räume nicht in einem einwandfreien Zustand sind, gehe wir davon aus, dass Sie uns dies, zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihres Klienten, mitteilen.